Organe der Ganerbschaft

An der Spitze der Ganerbschaft stehen zwei Vorsteher, die von der Generalversammlung für vier Jahre gewählt werden. Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung der Ganerbschaft. Sie kommt einmal jährlich in Frankfurt zusammen.

Die Generalversammlung wählt auch die Mitglieder des Ausschusses. Der Ausschuss, der seinerseits die Stiftungsadministratoren wählt, ist ein Organ der Ganerbschaft und in deren Satzung geregelt. Die Überwachung der Geschäftsführung der Administratoren und die Zustimmung zu allen wichtigen, von den Administratoren vorbereiteten Verträgen, insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Liegenschaften, bedürfen seiner Zustimmung.